Wärmedämmung für Rohrleitungen, Lüftung und Anlagen
Jeder Meter ungedämmte Leitung heizt Räume, die niemand heizen will. Wir dämmen Rohrleitungen, Lüftungsanlagen, Behälter und Armaturen so, dass die Wärme dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Warum technische Anlagen gedämmt werden
Weniger Energieverlust
Die Wärme bleibt im Medium, die Erzeugung muss weniger nachliefern.
Berührungsschutz
Heiße Oberflächen werden auf eine Temperatur gebracht, an der sich niemand verbrennt.
Stabile Temperaturen
Warmwasser in der Zirkulation hält die hygienisch nötige Temperatur, Prozessmedien kommen mit der geplanten Temperatur an.
Was das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt
Bei Einbau oder Austausch von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen samt Armaturen schreibt das Gesetz eine Mindestdicke der Dämmschicht vor. Sie richtet sich nach dem Innendurchmesser der Leitung und gilt für einen Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K):
Innendurchmesser der Leitung | Mindestdicke der Dämmschicht |
|---|---|
bis 22 mm | 20 mm |
über 22 bis 35 mm | 30 mm |
über 35 bis 100 mm | gleich dem Innendurchmesser |
über 100 mm | 100 mm |
Grenzt die Leitung an Außenluft, verdoppelt sich die Mindestdicke. In Wand- und Deckendurchbrüchen, an Kreuzungen und Verbindungsstellen reicht die Hälfte. Hat der Dämmstoff eine andere Wärmeleitfähigkeit, wird die Dicke umgerechnet.
Im Bestand müssen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen nachträglich gedämmt werden (§ 69 Abs. 2 GModG). Das betrifft vor allem Heizungskeller in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.
Wie wir die richtige Dämmschichtdicke bestimmen
Das Gesetz legt eine Untergrenze fest – für technische Anlagen ist sie selten die wirtschaftlichste Lösung. Wir berechnen die Dämmschichtdicke für Ihre Anlage: ausgehend von der Temperatur des Mediums, der Umgebungstemperatur, dem Rohrdurchmesser, dem Dämmstoff und der Ummantelung. Ziel ist je nach Anlage eine bestimmte Oberflächentemperatur, eine begrenzte Wärmeabgabe oder eine maximale Abkühlung auf einer Leitungsstrecke.
Welche Dämmstoffe wir für den Wärmeschutz einsetzen
Für den Wärmeschutz arbeiten wir vor allem mit Mineralfaser. Sie ist temperaturbeständig, in der Regel nichtbrennbar und dämmt zugleich Schall.
- Mineralfaserschalen
- sitzen passgenau auf Rohrleitungen und lassen sich schnell und sauber montieren – die Standardlösung für Heizungs- und Warmwasserleitungen.
- Mineralfasermatten und -platten
- decken große und unregelmäßige Flächen: Lüftungskanäle, Behälter, Speicher und Einbauten.
Für kalte Medien und Leitungen, an denen sich Schwitzwasser bilden kann, setzen wir dampfdichte Dämmstoffe wie synthetischen Kautschuk ein → Kälteschutz.
Womit die Dämmung geschützt wird
Eine Dämmung hält nur so lange, wie ihre Oberfläche intakt bleibt. In Technikräumen genügt oft eine aufkaschierte Aluminium- oder PVC-Folie. Wo Leitungen begangen, gestoßen oder im Freien verlegt werden, schützt eine Blechummantelung aus verzinktem Stahl, Aluminium oder Edelstahl → Blechummantelung.
Wärme- und Schallschutz in einem Arbeitsgang
Mineralfaser dämpft Strömungs- und Körperschall. An Lüftungsanlagen und Leitungen in Wohn- und Bürogebäuden lösen wir Wärme- und Schallschutz deshalb häufig mit einer Dämmung → Schallschutz.
Für wen wir dämmen
Sie installieren, wir dämmen im Anschluss – abgestimmt auf Ihren Bauablauf.
Leitungen, Armaturen und Pumpen dämmen wir nach der Druckprobe, damit nichts wieder geöffnet werden muss.
Leistungen ansehen →Leistungen ansehenWir prüfen, welche Leitungen im Keller nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz gedämmt werden müssen, und dämmen sie nach.
Leistungen ansehen →Leistungen ansehenSie erhalten von uns Dämmschichtdicken und Materialvorschläge für Ihre Ausschreibung, abgestimmt auf Medientemperatur, Umgebung und mechanische Belastung.
Leistungen ansehen →Leistungen ansehenSo läuft ein Auftrag ab
01
Anfrage
02
Aufmaß
03
Berechnung und Angebot
04
Ausführung
05
Abnahme
Häufige Fragen zur Wärmedämmung
Müssen Heizungsrohre im Keller gedämmt werden?
Ja, wenn sie bisher ungedämmt, zugänglich und in einem unbeheizten Raum verlegt sind. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verpflichtet Eigentümer in diesem Fall zur Nachrüstung. Bei Neubau oder Austausch von Leitungen gilt die Dämmpflicht ohnehin. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Ausnahmen.
Wie dick muss die Dämmung von Heizungsrohren sein?
Das hängt vom Innendurchmesser ab: bis 22 mm mindestens 20 mm Dämmung, bis 35 mm mindestens 30 mm, bis 100 mm so dick wie der Innendurchmesser, darüber 100 mm. Die Werte gelten für Dämmstoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K). Wir berechnen die Dicke für Ihre Anlage.
Welcher Dämmstoff eignet sich für Heizungsrohre?
Für Heizungs- und Warmwasserleitungen setzen wir meist Mineralfaserschalen ein. Sie sind temperaturbeständig, in der Regel nichtbrennbar und dämmen auch Schall. Bei kalten Leitungen, an denen Schwitzwasser entstehen kann, braucht es dagegen einen dampfdichten Dämmstoff wie Kautschuk.
Müssen auch Armaturen und Pumpen gedämmt werden?
Ja. Das Gesetz schließt Armaturen ausdrücklich ein, und ungedämmte Ventile, Schieber und Pumpengehäuse verlieren viel Wärme auf kleiner Fläche. Wir dämmen sie so, dass sie für Wartung und Bedienung zugänglich bleiben.
Was brauchen Sie für ein Angebot?
Am schnellsten geht es mit Fotos der Leitungen, ungefähren Längen und Durchmessern, der Medientemperatur und – falls vorhanden – dem Leistungsverzeichnis. Fehlt etwas, fragen wir nach oder kommen zum Aufmaß.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Halle?
Ja. Unser Sitz ist in Halle (Saale), Aufträge führen wir in ganz Deutschland aus – unter anderem in Leipzig, Berlin, Magdeburg und Frankfurt am Main.
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Bauprojekt anfragen
Schreiben Sie uns kurz, was gedämmt werden soll – gern mit Fotos oder Leistungsverzeichnis. Wir melden uns mit Rückfragen oder einem Angebot.
