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Wärmedämmung für Rohrleitungen, Lüftung und Anlagen

Jeder Meter ungedämmte Leitung heizt Räume, die niemand heizen will. Wir dämmen Rohrleitungen, Lüftungsanlagen, Behälter und Armaturen so, dass die Wärme dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Mineralfaserschalen mit Aluminiumkaschierung

Warum technische Anlagen gedämmt werden

Weniger Energieverlust

Die Wärme bleibt im Medium, die Erzeugung muss weniger nachliefern.

Berührungsschutz

Heiße Oberflächen werden auf eine Temperatur gebracht, an der sich niemand verbrennt.

Stabile Temperaturen

Warmwasser in der Zirkulation hält die hygienisch nötige Temperatur, Prozessmedien kommen mit der geplanten Temperatur an.

Was das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt

Bei Einbau oder Austausch von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen samt Armaturen schreibt das Gesetz eine Mindestdicke der Dämmschicht vor. Sie richtet sich nach dem Innendurchmesser der Leitung und gilt für einen Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K):

Innendurchmesser der Leitung

Mindestdicke der Dämmschicht

bis 22 mm

20 mm

über 22 bis 35 mm

30 mm

über 35 bis 100 mm

gleich dem Innendurchmesser

über 100 mm

100 mm

Grenzt die Leitung an Außenluft, verdoppelt sich die Mindestdicke. In Wand- und Deckendurchbrüchen, an Kreuzungen und Verbindungsstellen reicht die Hälfte. Hat der Dämmstoff eine andere Wärmeleitfähigkeit, wird die Dicke umgerechnet.

Im Bestand müssen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen nachträglich gedämmt werden (§ 69 Abs. 2 GModG). Das betrifft vor allem Heizungskeller in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.

Wie wir die richtige Dämmschichtdicke bestimmen

Das Gesetz legt eine Untergrenze fest – für technische Anlagen ist sie selten die wirtschaftlichste Lösung. Wir berechnen die Dämmschichtdicke für Ihre Anlage: ausgehend von der Temperatur des Mediums, der Umgebungstemperatur, dem Rohrdurchmesser, dem Dämmstoff und der Ummantelung. Ziel ist je nach Anlage eine bestimmte Oberflächentemperatur, eine begrenzte Wärmeabgabe oder eine maximale Abkühlung auf einer Leitungsstrecke.

Welche Dämmstoffe wir für den Wärmeschutz einsetzen

Für den Wärmeschutz arbeiten wir vor allem mit Mineralfaser. Sie ist temperaturbeständig, in der Regel nichtbrennbar und dämmt zugleich Schall.

Mineralfaserschalen
sitzen passgenau auf Rohrleitungen und lassen sich schnell und sauber montieren – die Standardlösung für Heizungs- und Warmwasserleitungen.
Mineralfasermatten und -platten
decken große und unregelmäßige Flächen: Lüftungskanäle, Behälter, Speicher und Einbauten.

Für kalte Medien und Leitungen, an denen sich Schwitzwasser bilden kann, setzen wir dampfdichte Dämmstoffe wie synthetischen Kautschuk ein → Kälteschutz.

Womit die Dämmung geschützt wird

Eine Dämmung hält nur so lange, wie ihre Oberfläche intakt bleibt. In Technikräumen genügt oft eine aufkaschierte Aluminium- oder PVC-Folie. Wo Leitungen begangen, gestoßen oder im Freien verlegt werden, schützt eine Blechummantelung aus verzinktem Stahl, Aluminium oder Edelstahl → Blechummantelung.

Wärme- und Schallschutz in einem Arbeitsgang

Mineralfaser dämpft Strömungs- und Körperschall. An Lüftungsanlagen und Leitungen in Wohn- und Bürogebäuden lösen wir Wärme- und Schallschutz deshalb häufig mit einer Dämmung → Schallschutz.

Lüftungsanlagen
Heizungsrohrleitungen
Behälter
Einbauten
Armaturen, Ventile und Pumpen im Leitungsverlauf

Für wen wir dämmen

Sie installieren, wir dämmen im Anschluss – abgestimmt auf Ihren Bauablauf.

Leitungen, Armaturen und Pumpen dämmen wir nach der Druckprobe, damit nichts wieder geöffnet werden muss.

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Wir prüfen, welche Leitungen im Keller nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz gedämmt werden müssen, und dämmen sie nach.

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Sie erhalten von uns Dämmschichtdicken und Materialvorschläge für Ihre Ausschreibung, abgestimmt auf Medientemperatur, Umgebung und mechanische Belastung.

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So läuft ein Auftrag ab

  1. 01

    Anfrage

  2. 02

    Aufmaß

  3. 03

    Berechnung und Angebot

  4. 04

    Ausführung

  5. 05

    Abnahme

Häufige Fragen zur Wärmedämmung

Müssen Heizungsrohre im Keller gedämmt werden?

Ja, wenn sie bisher ungedämmt, zugänglich und in einem unbeheizten Raum verlegt sind. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verpflichtet Eigentümer in diesem Fall zur Nachrüstung. Bei Neubau oder Austausch von Leitungen gilt die Dämmpflicht ohnehin. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Ausnahmen.

Wie dick muss die Dämmung von Heizungsrohren sein?

Das hängt vom Innendurchmesser ab: bis 22 mm mindestens 20 mm Dämmung, bis 35 mm mindestens 30 mm, bis 100 mm so dick wie der Innendurchmesser, darüber 100 mm. Die Werte gelten für Dämmstoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K). Wir berechnen die Dicke für Ihre Anlage.

Welcher Dämmstoff eignet sich für Heizungsrohre?

Für Heizungs- und Warmwasserleitungen setzen wir meist Mineralfaserschalen ein. Sie sind temperaturbeständig, in der Regel nichtbrennbar und dämmen auch Schall. Bei kalten Leitungen, an denen Schwitzwasser entstehen kann, braucht es dagegen einen dampfdichten Dämmstoff wie Kautschuk.

Müssen auch Armaturen und Pumpen gedämmt werden?

Ja. Das Gesetz schließt Armaturen ausdrücklich ein, und ungedämmte Ventile, Schieber und Pumpengehäuse verlieren viel Wärme auf kleiner Fläche. Wir dämmen sie so, dass sie für Wartung und Bedienung zugänglich bleiben.

Was brauchen Sie für ein Angebot?

Am schnellsten geht es mit Fotos der Leitungen, ungefähren Längen und Durchmessern, der Medientemperatur und – falls vorhanden – dem Leistungsverzeichnis. Fehlt etwas, fragen wir nach oder kommen zum Aufmaß.

Arbeiten Sie auch außerhalb von Halle?

Ja. Unser Sitz ist in Halle (Saale), Aufträge führen wir in ganz Deutschland aus – unter anderem in Leipzig, Berlin, Magdeburg und Frankfurt am Main.

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Bauprojekt anfragen

Schreiben Sie uns kurz, was gedämmt werden soll – gern mit Fotos oder Leistungsverzeichnis. Wir melden uns mit Rückfragen oder einem Angebot.